Erstinformation

 

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsrichtlinie.


1. Name, Anschrift und Kontaktdaten

Mayer-Paris Verwaltungsgesellschaft mbH
Greppenfeld 12 94127
Neuburg a. Inn
Telefon +49 711 219 520-11
Telefax +49 711 219 520-111
E-Mail: verwaltungsgesellschaft(at)mayer-paris.de

Die Mayer-Paris Verwaltungsgesellschaft ist geschäftsführende Gesellschafterin der Mayer-Paris Versicherungsmakler GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben)


2. Tätigkeitsart

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung mit Beratung und Unternehmensberatung.

Die Mayer-Paris Versicherungsmakler GmbH & Co. KG wird im folgenden KG genannt.


3. Gegenstand der Beauftragung

Der Auftraggeber betraut die KG mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten durch Erteilung einer Maklermandats, bestehend aus einem Versicherungsmaklervertrag mit Maklervollmacht, sowie Erklärung zur Schweigepflichtentbindung und Einwilligungen nach DSG-VO und in die Kommunikation. Die KG ist mit Auftragserteilung zum Empfang aller Unterlagen ermächtigt, die einen rechtswirksamen Vertragsschluss im Sinne des Versicherungsvertragsge-setzes (VVG) ermöglichen. Sie kann sehr kurzfristig Versicherungsschutz per Deckungsauftrag besorgen. Ein formloser schriftlicher oder mündlich oder fernmündlich geäußerter Wunsch ist hierfür, außer bei Personenversicherungen, ausreichend und gilt als Vermittlungsauftrag.

Die gesetzliche Beratungspflicht der KG bezieht sich explizit nur auf die in der Maklervollmacht genannten Versicherungsrisiken oder Objekte.

Daneben erbringt die KG unternehmensberatende Dienstleistungen.


4. Vergütung des Versicherungsmaklers

a.) Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen und deren künftige Betreuung erhält die KG von Versicherungsgesellschaften üblicherweise eine Vergütung. Diese Vergütung wird als Courtage bezeichnet.

b.) Ist in einem Versicherungsangebot eine Courtage einkalkuliert, so erhält die KG diese Courtage jedoch immer nur dann, wenn ein Versicherungsvertrag aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Deckungsauftrags/Antrags rechtswirksam zustande kommt, der Auftraggeber weder vor noch nach Ausfertigung seines Versicherungsscheins von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht und er den Versicherungsvertrag durch Zahlung der Erstprämie einlöst. Außerdem muss der Versicherungsvertrag für die vom Versicherungsunternehmen festgelegte Mindestlaufzeit (bei Sach- Haftpflicht- Unfall- Kraftfahrt- und Rechtsschutz ist dies mindestens ein Jahr = zwölf Monate) ungekündigt bestehen bleiben. Zudem müssen alle Beiträge vollständig bezahlt sein. Die Höhe der Courtage berechnet sich bei diesen Verträgen anteilig aus der Nettojahresprämie.

Personenversicherungen müssen in der Regel für mindestens 60 Monate bestehen bleiben (Stornohaftungszeit). Die Höhe der Courtage bemisst sich bei Personenversicherungen am Beitrag, einer Beitragssumme oder einer Bewertungssumme.

c.) Bei Rücktritt oder Stornierung vor dieser Zeit muss die KG die Vergütung vollständig bzw. pro rata an das Versicherungsunternehmen zurückzahlen. Die Vergütung für erbrachte Leistungen der KG geht somit zum Teil oder vollständig verloren.

d.) Bei Vertragsänderungen wird von Versicherungsunternehmen nur dann eine Vergütung bezahlt, wenn sich durch die Änderung ein Mehrbeitrag ergibt.

e.) Die laufende Courtage teilt das Schicksal der Prämie.

f.) Sonstige Vergütungen sind nicht in der Versicherungsprämie enthalten.

g.) Die KG erhält von Versicherungsgesellschaften keine anderen Zuwendungen.

h.) Es bestehen keine Bonifikationsregelungen bei Erreichen von Umsatzstufen oder ähnliches.


5. Schadenersatz wegen Rücktritt oder Storno in der Stornohaftungszeit

Wechselt der Auftraggeber in einem laufenden Antragsverfahren den Vermittler, oder beendet der Auftraggeber während eines Vermittlungsvorgangs grundlos die Zusammenarbeit, oder löst er einen Versicherungsschein nicht ein, oder kündigt er eine Personenversicherung vor Ablauf der Stornohaftungszeit, ohne dass sich die KG einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, so ist der Auftraggeber der KG zum Schadenersatz verpflichtet.

a.) Eine Pflichtverletzung der KG ist vom Auftraggeber nachzuweisen.

b.) Der Schadenersatz berechnet sich aus den in Zusammenhang mit der Anfrage und Vermittlungsvorbereitung erbrachten Leistungen auf Grundlage der zum Antragsdatum bzw. Datum der Deckungsaufgabe gültigen Preisliste, maximiert auf die entgangene, bzw. zurückzuerstattende Courtage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c.) Der Auftraggeber erhält mit der Kostennote einen Leistungsnachweis, bei Storno eine Kopie der Stornoabrechnung.


6. Haftung und Verjährung

Die Haftung der KG ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € je Schadensfall begrenzt.

a.) Soweit im Einzelfall aus Sicht des Auftraggebers das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz der KG auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko deckt. Voraussetzung ist, dass für eine derartige Erhöhung ein zeichnungswilliger Versicherer gefunden werden kann. Die KG gibt hierzu eine Empfehlung ab.

b.) Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat, oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben musste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklermandats bzw. Auftrags.

c.) Dies gilt nicht für Ansprüche wegen einer Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

d.) Für die Haftung aus dem Geschäftsbereich Unternehmensberatung gelten die gesetzlichen Regelungen.


7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der KG, sofern zulässig.


8. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO.

Registrierungsnummer D-89B6-SKLUD-09
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin.


9. Erlaubnisbehörde

IHK für München und Oberbayern


10. Offenlegung direkter oder indirekter Kapital-Beteiligungen.

Die KG hält weder direkte oder indirekte Beteiligungen an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen.


11. Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon 0180 6005850


12. Anschriften und Kontaktdaten der Beschwerdestellen

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Telefax 030 3699000.
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
Telefon 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), Telefax 030 20458931
www.pkv-ombudsmann.de