Vor allem immer erstmal Ruhe bewahren …

 

Handlungsleitfaden

Bei allen Schäden schreiben Sie bitte zunächst eine kurze Zusammenfassung mit folgendem Inhalt:

  • Was ist passiert?

  • Wo ist es passiert?

  • Wer oder was ist betroffen?

  • Sind auch Personen geschädigt?

  • Wie hoch ist der voraussichtliche Schaden?

  • Wie sind die Kontaktdaten des Ansprechpartners?

  • Meldung aller Kfz-Schäden bitte direkt telefonisch an den Versicherer.

Senden Sie die Zusammenfassung per E-Mail oder Fax an uns. Schaden anhand Fotos (Übersichts- & Detailfotos) dokumentieren.

Wichtige Hinweise für alle Schadenfälle: Handelt es sich um einen versicherten Schaden, ist der Versicherer nicht für die Schadenbehebung zuständig, sondern nur für die Bezahlung der schadenbedingten Aufwendungen. Gerne kommen wir nach Erhalt und Sichtung der von Ihnen eingereichten Schadenmeldung mit Blick auf die weitere Koordinierung der Schadenabwicklung auf Sie zu und unterstützen Sie dahingehend nach Kräften. 

 

Erste Hilfe – Was tun bei …

 
  • Schließen Sie den Wasserzulauf. Fertigen Sie zwei bis drei Fotos an und hängen Sie diese mit an die E-Mail an uns. Wischen Sie Wasser auf, soweit es Ihnen möglich ist und notieren Sie die Putzstunden. Sofern Wasser abgepumpt werden muss, ist so schnell wie möglich eine Fachfirma zu beauftragen. Nach dem Abpumpen muss mit der Trocknung gestartet werden. Parallel dazu ist eine Kostenschätzung bezüglich anfallender Reparaturkosten notwendig. Bei einem größeren Schaden müssen die Bauarbeiten professionell koordiniert werden. Das spart Nerven und Ihre Lebenszeit.

  • Fertigen Sie zwei bis drei aussagefähige Fotos an und hängen Sie diese mit an die E-Mail an uns. Wischen Sie Wasser auf, soweit es Ihnen möglich ist und notieren Sie die Putzstunden. Sofern Wasser abgepumpt werden muss, ist so schnell wie möglich eine Fachfirma zu beauftragen, falls die Feuerwehr dies nicht erledigt hat. Nach dem Abpumpen muss getrocknet werden. Parallel dazu ist eine Kostenschätzung bezüglich anfallender Reparaturkosten notwendig. Bei einem größeren Schaden müssen die Bauarbeiten professionell koordiniert werden, damit Sie den Regen bald wieder vergessen können.

  • Die Feuerwehr war da. Hoffentlich haben Sie noch das eigene Dach über dem Kopf oder sind im Hotel untergekommen. Bei einem größeren Brandschaden ist auch die Kripo involviert. Melden Sie sich, wenn Sie ausgeschlafen haben. Das reicht aus. Rufen Sie uns an.

    Sofortmaßnahmen – Was Sie tun können:

    – Ableitung von Rauchgas

    – Türen geschlossen halten

    – Vermeidung der Verschleppung aggressiver Schadstoffe durch Luftzug

    – Sicherung nicht betroffener Räume

  • Gemälde, Möbel oder andere Kunstgegenstände arbeitet der Künstler und Restaurator Jean v. Hohenstaufen sachkundig auf.

  • Rufen Sie umgehend die Polizei. Übermitteln Sie uns mit der E-Mail das Aktenzeichen und die Kontaktdaten der zuständigen Polizeidienststelle. Wenn Sie uns beauftragt hatten, ein Verzeichnis und eine Dokumentation Ihrer Wertsachen und Kunstgegenstände anzufertigen, besteht eine gute Chance, die gestohlenen Schätze zurück zu bekommen. Alternativ wird der Schaden monetär reguliert. Wir stehen an Ihrer Seite.

  • Im Falle hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung von IT-Systemen oder für einen Datenschutzvorfall ist folgendes zu tun:

    Lassen Sie alles unverändert. Bitte führen Sie keinen Server-Neustart durch! Die Forensik läuft dann viel effektiver.

    Maßnahme:

    1. Anruf bei der Polizei - Die Nummern der zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen finden Sie hier: https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/ZAC/zac_node.html

    2. Unverzügliche telefonische Meldung an die 24/7 Notfall-Hotline Ihres Versicherers zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise. Für Cogitanda Kunden gilt folgende Rufnummer: 0800 1817237

  • Die Erstmeldung hat stets direkt telefonisch beim Kfz-Versicherer zu erfolgen.

    Bitte teilen Sie das Aktenzeichen der Polizei, (falls vorhanden) und die Kontaktdaten der zuständigen Polizeidienststelle mit, und notieren Sie sich die Schadennummer, die Ihnen genannt wird. Folgen Sie dem vom Versicherer vorgegebenen Handlungspfad. So stellen Sie sicher, daß der Schaden vollständig reguliert werden kann.